Was wir wollen
Unsere Stiftung fördert den unbezahlten Sport im Siegerland und angrenzenden Kommunen, die Aus- und Fortbildung junger Sportler sowie die Gestellung von Sportanlagen und -gerätschaften.
Ziele der Förderung
Der satzungsgemäße Stiftungszweck ist die finanzielle Förderung des unbezahlten Sports im Siegerland und angrenzenden Kommunen, die Aus- und Fortbildung junger Sportler sowie die Gestellung von Sportanlagen und -gerätschaften.
In besonderem Maße werden Vorhaben gefördert, deren Ergebnisse nachhaltig dem regionalen Jugendsport zugutekommen oder aber die Integration und Inklusion von Kindern und Jugendlichen in den Vordergrund stellen.
Die Stiftung fördert grundsätzlich mit genehmigten Anträgen:
Qualifizierungsmöglichkeiten rund um den Sport mit dem Schwerpunkt Jugendsport
- Qualifizierung / Weiterbildung von Jugendtrainern und Übungsleitern
- Ergänzende Trainingsangebote für Nachwuchssportler der Region
Bauprojekte
- Neubau und Sanierung von Sportstätten
- Vereinssportheime, Jugendsportstätten, Kunstrasenplätze, etc.
Anschaffungen für den Jugendtrainings- und -spielbetrieb
- Minitore / Jugendtore
- Bälle
- Trikots
- Teamfahrzeuge
„Anstoß“-Projekte
Initiativprojekte von Sportvereinen mit dem Schwerpunkt Jugend, Gesundheitsförderung, Integration und Inklusion
Fördergrundsätze
Die Stiftung „Anstoß zum Leben“ bevorzugt im Rahmen der von ihr definierten Förderbereiche Vorhaben mit modellhaftem und innovativem Ansatz und mit Aussicht auf nachhaltige Wirkung. Sie gewährleistet in der Regel eine Anschubfinanzierung solcher Projekte. Der Antrag sollte daher auch Auskunft über geplante Anschlussfinanzierungen geben.
Die Mittel werden zweckgebunden, in der Regel in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben. Die Gewährung allgemeiner, nicht spezifizierter Zuwendungen ist ausgeschlossen.
Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, sie sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Anträge müssen vor Projektbeginn eingereicht werden. Bereits begonnene Projekte und Maßnahmen können nur in Ausnahmefällen eine Förderung erfahren. Alle Projekte müssen einen regionalen Bezug zum Stiftungssitz haben.
Fördermittel können in der Regel nur an Vereine, Institutionen und Einrichtungen (Körperschaften des öffentlichen Rechts) vergeben werden, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können. Einzelpersonen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Wir setzen uns für junge Menschen und den Sport in der Region ein

Stiftung
Die „Anstoß zum Leben“ Stiftung wurde 2009 von dem Unternehmerehepaar Dagmar Utsch-Stichhahn und Manfred Utsch gegründet. Sinn und Zweck ist die Förderung des Sports.

Teamsportpark Siegen
Eine Freilufthalle für Siegen, überdacht, wetterunabhängig und ganzjährig hervorragende Sportbedingungen garantiert.

Möglichmacher
Für die Menschen und den Sport in der Region, die uns am Herzen liegen.