Anträge
Der erste Schritt für eine Förderung durch unsere Stiftung ist ein Antrag mit der Vorstellung Ihres Projektes. Wir freuen uns auf Ihre Ideen.
Antragsstellung
Anträge können ganzjährig schriftlich an die
Stiftung Anstoß zum Leben,
Postfach 310145, 57044 Siegen
gestellt werden. Das Antragsverfahren ist formlos, soweit für einzelne Schwerpunkte der Stiftung nicht besondere Bestimmungen bzw. Antragsformulare vorgesehen sind.
Jeder Antrag sollte folgende Inhalte und Dokumente umfassen:
- Angaben zum Antragsteller
- Aussagekräftige Projektbeschreibung mit Gegenstand und Zeitplan des Projektes
- Ziele und Zielgruppe(n) des Projektes
- Begründung der besonderen Förderungswürdigkeit des Projektes
- Angaben zu Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit und/oder Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Kosten- und Finanzierungsplan, auf Anforderung getrennt nach Kostenarten (Personalmittel, Sachmittel und Reisemittel) und mit Darlegung der Finanzierungsmöglichkeiten (ggf. Anschlussfinanzierung)
- Nachweis der steuerlichen Begünstigung durch einen gültigen Freistellungsbescheid bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes für den Antragsteller.
Antragsprüfung
Die Stiftung untersucht die inhaltliche Vereinbarkeit des Antrages mit dem Stiftungszwecks sowie mit den von ihr definierten Förderbereichen. Weiterhin wird die Durchführbarkeit des beantragten Projektes u.a. hinsichtlich organisatorischer und finanzieller Gesichtspunkte geprüft.
Die Stiftung ist in ihrer Entscheidung frei. Sie entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen auf Grundlage des Stiftungszwecks sowie der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Es besteht weder Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln noch auf Begründungen von Ablehnungen. Die Stiftung unterliegt nicht dem Gleichbehandlungsgebot. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Stiftung ist bemüht, in angemessener Zeit über die Projektanträge zu entscheiden und die Antragsteller zu informieren.
Bewilligung von Fördermitteln
Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in Form eines schriftlichen Bewilligungsbescheides. Insbesondere bei größeren Projekten kann ein Projektvertrag den Bewilligungsbescheid ersetzen.
Alle sonstigen Zusagen oder Vorabmitteilungen von Beschlussfassungen der Stiftung bleiben unverbindlich. Die Bewilligung kann an Auflagen geknüpft werden. Die Zusammenarbeit mit Partnern in operativen Projekten wird durch vertragliche Vereinbarungen geregelt.
Negativliste
Folgende typische Anliegen sind von einer Förderung ausgeschlossen, sofern sie nicht einen Bezug zu einer Fördermaßnahme der Stiftung haben:
Unterstützung von Maßnahmen zugunsten des bezahlten Sports
Schließung von Etatlücken, Krediten und Bürgschaften
Projekte ohne regionalen Bezug
Dauerförderungen
Einzelstipendien
Laufende Betriebskosten
Wir setzen uns für junge Menschen und den Sport in der Region ein

Stiftung
Die „Anstoß zum Leben“ Stiftung wurde 2009 von dem Unternehmerehepaar Dagmar Utsch-Stichhahn und Manfred Utsch gegründet. Sinn und Zweck ist die Förderung des Sports.

Teamsportpark Siegen
Eine Freilufthalle für Siegen, überdacht, wetterunabhängig und ganzjährig hervorragende Sportbedingungen garantiert.

Möglichmacher
Für die Menschen und den Sport in der Region, die uns am Herzen liegen.